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Rocksolid Personalvermittlung Ihre Personalberatung für die TGA

Nutzungsbedingungen

ROCKSOLID GmbH | Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen für die Karriereberatungs- und Vermittlungsleistung für Kandidaten durch die ROCKSOLID GmbH

Stand: 27.03.2024

Die Rocksolid Personalvermittlung GmbH (nachfolgend „Rocksolid“) ist eine Personalberatung und -vermittlung, die auf die dauerhafte Karriereberatung von „Kandidaten“ und deren Vermittlung an Unternehmen der “Energie-” und “Baubranche” (nachfolgend „Unternehmen“) spezialisiert ist. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen Rocksolid und dem Kandidaten.

§ 1 Begriffsbestimmungen

Sofern in diesen Nutzungsbedingungen einer der untenstehenden Begriffe verwendet wird, hat dieser ausschließlich die zu dem jeweiligen Begriff nachfolgend definierte Bedeutung, wobei die männliche Bezeichnung als Oberbegriff lediglich zur Vereinfachung ausgewählt worden ist:

„Kandidaten“ sind Personen, die sich bei Rocksolid registriert oder auf eine näher beschriebene Stelle in einem Unternehmen in der Energie- und Baubranche beworben haben.

„Unternehmen der Energie- und Baubranche" sind Bauträger, Generalunternehmen, Bauherren, Ingenieurbüros, Planungs- und Beratungsbüros, Fachbetriebsfirmen, Bauprodukthersteller und Architekturbüros, die mit Rocksolid einen Vertrag über die Personalvermittlung von Kandidaten abgeschlossen haben bzw. in Kontakt stehen.

„Stellen" sind über Rocksolid zu besetzende Positionen bei Unternehmen aus der Energie- und Baubranche. Unter den Stellenbegriff fallen Anstellungen sowie freiberufliche Tätigkeiten bei Kunden.

„Vermittlung“ bedeutet Herstellung des Kontaktes zwischen dem Kandidaten und einem Unternehmen mit dem Ziel, dem Kandidaten bei dem entsprechenden Unternehmen eine Anstellung oder freiberufliche Tätigkeit zu ermöglichen. Die Vermittlung auf eine konkrete Stelle endet, wenn zwischen dem Kandidaten und dem Unternehmen ein Vertrag über eine Anstellung oder freiberufliche Tätigkeit über diese Stelle zustande kommt oder der Kandidat oder das Unternehmen ein Beschäftigungsverhältnis endgültig abgelehnt haben.

„Karriereberatung“ bedeutet die fortlaufende Beratung des Kandidaten zu dessen beruflichem Werdegang, Zielvorstellungen und den Möglichkeiten einer Vermittlung an ein Unternehmen der Energie- und Baubranche.

§ 2 Gegenstand der Vereinbarung und Leistungen von Rocksolid

Das Vertrags- und Leistungsangebot von Rocksolid richtet sich ausschließlich an Kandidaten im Sinne des § 1, die Interesse an einer Anstellung oder einer freiberuflichen Tätigkeit bei einem Unternehmen haben.

Rocksolid sieht sich hierbei Kandidaten und Unternehmen gleichermaßen verpflichtet. Rocksolid möchte dem Kandidaten eine Stelle vermitteln, die seinen Wünschen und Zielvorstellungen entspricht. Zugleich erhält Rocksolid Informationen zu offenen Stellen von den Unternehmen selbst und möchte diesen für die jeweils zu besetzende Stelle geeigneten Kandidaten vermitteln. Rocksolid begleitet und unterstützt den Bewerbungs- und Rekrutierungsprozess und steht hierbei sowohl dem Kandidaten als auch den Unternehmen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Den Kandidaten bietet Rocksolid eine dauerhafte Karriereberatung und die Möglichkeit der Vermittlung einer Stelle bei einem Unternehmen an. Ein Anspruch auf die Erbringung dieser nachfolgend näher beschriebenen Leistungen besteht nicht. Die Leistungserbringung durch Rocksolid erfolgt auf freiwilliger Basis.

1. Karriereberatung durch Rocksolid

Um dem Kandidaten eine seinen Anforderungen und Fähigkeiten entsprechende Stelle und zugleich dem Unternehmen einen für die zu besetzende Stelle geeigneten Kandidaten vorschlagen zu können, wird Rocksolid im Regelfall die Bewerbungsunterlagen des Kandidaten sichten, sich mit dem Kandidaten zu dessen Vorstellungen und Zielen (z.B. Position, Arbeitsort, Gehaltsvorstellungen etc.) abstimmen und sodann zu den Möglichkeiten einer (Stellen-)Vermittlung beraten. Das Leistungsangebot von Rocksolid erstreckt sich hierbei nicht nur auf solche Stellen, die auf der Website von Rocksolid näher beschrieben werden. Rocksolid analysiert darüber hinaus auch den Stellenmarkt und nimmt Kontakt mit den Unternehmen bzw. den dortigen Ansprechpartnern auf und versucht auf diesem Wege, ergänzende Informationen zu den nicht öffentlich ausgeschriebenen Stellen und den Möglichkeiten der Vermittlung eines Kandidaten zu erhalten.

Sofern Rocksolid eine Bewerbung eines Kandidaten auf eine Stelle nach eigenem Ermessen für sinnvoll hält, schlägt sie dem Kandidaten diese Stelle und die Übermittlung seiner Bewerbungsunterlagen an das betreffende Unternehmen vor.

Auch nach erfolgreicher Erstvermittlung berät Rocksolid den Kandidaten fortlaufend zu seiner Karriereplanung bzw. seinen beruflichen Zielen sowie auf Wunsch zu den Möglichkeiten einer weiteren Vermittlung, sofern der Kandidat den Vertrag mit Rocksolid nicht – wie unter § 7 beschrieben – zuvor kündigt.

2. Vermittlungsleistung durch Rocksolid

Sofern der Kandidat Interesse an einer von Rocksolid vorgeschlagenen Stelle hat und sich auf diese bewerben möchte, erstellt Rocksolid auf Basis der vom Kandidaten bereitgestellten Unterlagen/Informationen eine Bewerbung und übermittelt diese im Regelfall zunächst in anonymisierter Form an das Unternehmen. Besteht seitens des Unternehmens Interesse an einem Vorstellungsgespräch, erhält der Kandidat eine Benachrichtigung und hat die Möglichkeit, in die Übermittlung seiner vollständigen, nicht anonymisierten Bewerbungsunterlagen durch Rocksolid einzuwilligen. Mit Einwilligung des Kandidaten kann Rocksolid den Unternehmen auch sofort dessen nicht-anonymisierte Bewerbungsunterlagen übersenden.

Ist der Kandidat mit der Übermittlung seiner Bewerbungsunterlagen einverstanden, übermittelt Rocksolid diese an das Unternehmen und begleitet bzw. unterstützt den Bewerbungsprozess. Rocksolid erbringt hierbei allein eine Vermittlungsleistung und wird nicht Vertragspartei eines Vertrages, den ein Kandidat und ein Unternehmen über eine von Rocksolid vermittelte Stelle abschließen. Für die Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen Kandidat und Unternehmen sind allein die Parteien des vorgenannten Vertrages verantwortlich.

3. Kein Leistungsanspruch gegenüber Rocksolid

Da die Beratungs- und Vermittlungsleistungen von Rocksolid auf freiwilliger Basis erfolgen, hat der Kandidat weder einen Anspruch darauf, dass ihm eine oder mehrere Stellen vorgeschlagen werden, noch dass Rocksolid seine Bewerbungsunterlagen an ein Unternehmen übermittelt oder detailliertere Informationen zu einer Stelle offenlegt werden.

Rocksolid übernimmt zudem auch keine Gewähr dafür, dass eine Stelle, die auf der Website von Rocksolid näher beschrieben ist bzw. auf die sich der Kandidat bewerben möchte, auch tatsächlich zu besetzen ist und den von dem Unternehmen beschriebenen Inhalt hat. Gleichermaßen hat der Kandidat auch keinen Anspruch darauf, dass er der einzige Kandidat ist, dem Rocksolid eine Stelle vorschlägt und/oder dessen Bewerbung von Rocksolid an das Unternehmen weitergeleitet wird.

Darüber hinaus hat der Kandidat gegenüber Rocksolid auch weder einen Anspruch auf Einstellung bzw. Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit bei einem Unternehmen, noch übernimmt Rocksolid eine Garantie für das Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Kandidaten und dem Unternehmen. Die Unternehmen entscheiden vielmehr selbst, ob sie einen von Rocksolid vorgeschlagenen Kandidaten zum Bewerbungsgespräch einladen und mit diesem einen (Arbeits- oder Freiberufler-)Vertrag abschließen. Auch der Kandidat selbst ist rechtlich nicht verpflichtet, ein Vertragsangebot eines Unternehmens anzunehmen.

§ 3 Vertragsschluss

Der Kandidat kann den vorliegenden Vertrag mit Rocksolid sowohl über eine Website, per E-Mail, über Whatsapp und Perspective abschließen. Der Vertragsschluss erfolgt grundsätzlich auf Deutsch.

1. Vertragsschluss über die Website von Rocksolid

Der Kandidat hat die Möglichkeit, den Vertrag mit dem zuvor beschriebenen Inhalt über die Website von Rocksolid abzuschließen, indem er das mit der Hinterlegung des entsprechenden Formulars verbundene Vertragsangebot von Rocksolid durch Registrierung bzw. Bewerbung auf eine nähere beschriebene Stelle und Betätigen des „Absenden-Buttons“ annimmt. Vor dem endgültigen Absenden der vom Kandidaten eingegebenen Informationen hat er die Möglichkeit, seine Angaben zu kontrollieren und ggfs. zu ändern. Nach Absenden des Formulars erhält der Kandidat eine Bestätigungsmail an die von ihm mitgeteilte E-Mail-Adresse. Rocksolid speichert den Vertragstext sowie die auf den Abschluss des Vertrages gerichteten Nachrichten und stellt dem Kunden auf Wunsch eine Kopie der Dokumente zur Verfügung.

2. Vertragsschluss per E-MaiL

Alternativ kann der Kandidat den Vertrag auch per E-Mail abschließen. Rocksolid gibt hierbei ein rechtsverbindliches Angebot (§ 145 BGB) auf Abschluss des Vertrages durch Zusendung der für die Registrierung bei Rocksolid benötigten Unterlagen sowie der vorliegenden Nutzungsbedingungen ab. Der Vertragsschluss erfolgt dadurch, dass der Kandidat das Angebot durch Übermittlung seiner Bewerbungsunterlagen an Rocksolid annimmt.

3. Vertragsschluss per WHATSAPP

Der Kandidat hat die Möglichkeit, den Vertrag mit dem zuvor beschriebenen Inhalt über den Kommunikationskanal Whatsapp abzuschließen. Rocksolid gibt hierbei ein rechtsverbindliches Angebot (§ 145 BGB) auf Abschluss des Vertrages durch Zusendung der für die Registrierung bei Rocksolid benötigten Unterlagen sowie der vorliegenden Nutzungsbedingungen ab. Der Vertragsschluss erfolgt dadurch, dass der Kandidat das Angebot durch Zustimmung der vorliegenden Nutzungsbedingungen oder Übermittlung seiner Bewerbungsunterlagen an Rocksolid annimmt.

4. Vertragsschluss über Perspective

Der Kandidat hat die Möglichkeit, den Vertrag mit dem zuvor beschriebenen Inhalt über den Kommunikationskanal Perspective abzuschließen. Rocksolid gibt hierbei ein rechtsverbindliches Angebot (§ 145 BGB) auf Abschluss des Vertrages durch Zustellung der für die Registrierung bzw. Bewerbung bei Rocksolid benötigten Unterlagen sowie der vorliegenden Nutzungsbedingungen ab. Der Vertragsschluss erfolgt dadurch, dass der Kandidat das Angebot durch Zustimmung zu den vorliegenden Nutzungsbedingungen oder Übermittlung seiner Bewerbungsunterlagen an Rocksolid annimmt.

 

§ 4 Pflichten des Kandidaten

Der Kandidat hat im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses folgende Mitwirkungs-, Informations- und Verschwiegenheitspflichten zu erfüllen:

1. Mitwirkungspflichten

Um die unter § 2 beschriebenen Leistungen erbringen zu können, benötigt Rocksolid den folgenden Nachweis über die fachlichen Qualifikationen des Kandidaten:

  • Tabellarischer Lebenslauf

Der Kandidat versichert, dass die von ihm selbst gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Er darf Rocksolid insbesondere keine gefälschten oder sonst wie unrichtigen Bewerbungsunterlagen übermitteln.

2. Informationspflichten

Darüber hinaus verpflichtet sich der Kandidat, Rocksolid das Zustandekommen eines (Arbeits- oder Freiberufler-)Vertrages mit dem Unternehmen, während einer laufenden Vermittlung, anzuzeigen.

Da sich die Höhe des Provisionsanspruchs von Rocksolid gegenüber des Unternehmens aus der zwischen dem Kandidaten und des Unternehmens vereinbarten Vergütung und dem Inhalt und Umfang der Tätigkeit des Kandidaten ergibt, ist der Kandidat verpflichtet, auf Nachfrage von Rocksolid, die vereinbarte Vergütungshöhe mitzuteilen. In diesem Fall ist der Kandidat, der mit einem Unternehmen einen Vertrag über eine Festanstellung abgeschlossen hat, verpflichtet, Rocksolid das mit dem Unternehmen vereinbarte Bruttojahreszielgehalt offenzulegen. Im Falle der erfolgreichen Vermittlung eines Freiberufler-Vertrages, ist der Kandidat auf Nachfrage von Rocksolid verpflichtet, Rocksolid das vereinbarte Grundgehalt sowie die geleisteten Arbeitszeiten offenzulegen. Der Kandidat kann der vorstehenden Verpflichtung durch einfache Mitteilung oder Vorlage einer Kopie des Arbeitsvertrages oder des Freiberufler-Vertrages inkl. einer Kopie der Stundenabrechnung, nachkommen.

3. Verschwiegenheitspflichten

Der Kandidat verpflichtet sich bezüglich vertraulicher Informationen, die ihm im Rahmen des vorliegenden Vertrages bekannt geworden sind, diese geheim zu halten, nicht gegenüber Dritten offenzulegen und nicht zum Zwecke der eigenen, direkten Bewerbung bei den Unternehmen unter Umgehung von Rocksolid zu nutzen. Vertrauliche Informationen sind insbesondere die Identität des Unternehmens und der Name des dortigen Ansprechpartners (z. B. CTO oder Geschäftsführer). Die vorgenannten Pflichten gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 5 Rechnungsstellung für Freiberufler

Rocksolid erstellt für Kandidaten, die mit einem Unternehmen nach der Vermittlung durch Rocksolid einen Freiberufler-Vertrag abgeschlossen und dort auf selbständiger Basis ihre (Dienst-)Leistungen erbracht haben, in deren Namen die Rechnung für die im Rahmen des Freiberufler-Vertrags erbrachten Leistungen und übermittelt die Rechnung des Kandidaten an das betreffende Unternehmen. Hierdurch entsteht dem Kandidaten kein finanzieller Aufwand.

Damit Rocksolid die Rechnung erstellen kann, muss der Kandidat Rocksolid seine Steuernummer und Bankverbindungsdaten mitteilen und einen entsprechenden (Arbeits-)Nachweis über die jeweils erbrachten Leistungen übermitteln. Der Kandidat ist insoweit verpflichtet, Rocksolid die Anzahl der Stunden, die er innerhalb einer bestimmten Zeitperiode gearbeitet hat, mitzuteilen und als Nachweis hierüber die von dem Unternehmen und dem Kandidaten unterzeichnete Kopie der Stundenabrechnung zur Verfügung zu stellen. Der Kandidat muss den vorbezeichneten Nachweis jeweils am Ende des Monats, in dem die Leistungen in dem Unternehmen erbracht worden sind, vorlegen.

Rocksolid wird sodann auf Basis der Angaben des Kandidaten die Rechnung in dessen Namen erstellen und diese dem betreffenden Unternehmen zusammen mit der Kopie der Stundenabrechnung zukommen lassen. Der Kandidat erhält von Rocksolid eine Kopie der Rechnung.

Der Rechnungsbetrag steht in voller Höhe dem Kandidaten zu. Sollte das Unternehmen die Rechnung – entgegen der rechnungsgegenständlichen Vorgaben – an Rocksolid bezahlen, so verpflichtet sich Rocksolid, den Rechnungsbetrag ohne Abzüge an den Kandidaten zu überweisen.

§ 6 Vergütung; Provision; Reisekosten

Die (Beratungs- und Vermittlungs-)Leistungen, die Rocksolid im Rahmen dieses Vertrages erbringt, sind für den Kandidaten ohne finanziellen Aufwand. Der Kandidat schuldet Rocksolid also insbesondere keine Provision für die erfolgreiche Vermittlung an ein Unternehmen.

Der Kandidat hat gegenüber Rocksolid keinen Anspruch auf Erstattung von ggfs. anfallenden Reisekosten, die für einen, durch die Rocksolid vermittelten Vorstellungstermin bei einem Unternehmen entstehen könnten.

§ 7 Laufzeit und Beendigung des Vertrages, nachvertragliche Pflichten

Dieses Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es kann vom Kandidaten und Rocksolid jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung kann schriftlich, mündlich oder in Textform erklärt werden.

Alternativ kann der Kandidat Rocksolid auch mitteilen, dass er für einen bestimmten Zeitraum keine Beratungs- und/oder Vermittlungsdienstleistung(en) erhalten möchte. Rocksolid wird dies entsprechend berücksichtigen und umsetzen.

Der Kandidat verpflichtet sich für die Dauer von 24 Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem er erstmals über das Interesse der jeweiligen Unternehmen informiert worden ist, Rocksolid jeden Abschluss eines Arbeits- oder Freiberufler-Vertrags mit dem betreffenden Unternehmen, dem eine Vermittlungsleistung von Rocksolid zugrunde liegt, anzuzeigen und im Falle einer Festanstellung das vereinbarte Bruttojahreszielgehalt bzw. im Falle einer freiberuflichen Tätigkeit als Freiberufler die geleisteten Dienste pro Monat im betreffenden Zeitraum mitzuteilen. Diese Verpflichtung zur Anzeige des Vertragsabschlusses mit einem Unternehmen gilt auch für Freiberufler, die nach erfolgreicher Vermittlung an ein Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten nach dem Ende ihrer Tätigkeit bei dem Unternehmen mit diesen einen Vertrag über eine Festanstellung abschließen.

Rocksolid benötigt die zuvor dargestellten Informationen, um das Bestehen und die Höhe des Provisionsanspruchs gegenüber dem Unternehmen feststellen zu können. Seiner vorstehenden Verpflichtung kann der Kandidat durch einfache Mitteilung oder Vorlage einer Kopie des Arbeits- bzw. Freiberufler Vertrags, inklusive der Stundenabrechnung, nachkommen.

§ 8 Haftungsausschluss und -begrenzung

Rocksolid haftet gegenüber dem Kandidaten unbeschränkt für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aufgrund arglistig verschwiegener Mängel, nach den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes, sowie für Schäden, die auf einer Verletzung von Pflichten beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kandidat regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflicht“). Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von Rocksolid der Höhe nach auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

Soweit vorstehend nicht anders geregelt, haftet Rocksolid gegenüber dem Kandidaten nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen.

Die in diesem § 8 getroffenen Regelungen zur Haftung gelten entsprechend für Erfüllungsgehilfen, Verrichtungsgehilfen und leitende Angestellte von Rocksolid.